Foto-, Film- und Videoversicherung

Schützen Sie Ihr Kreativ-Equipment mit dem passenden Versicherungsschutz – weltweit.


Photograph

Weshalb eine Foto-, Film- & Videoversicherung sinnvoll ist

Einmal kurz abgelenkt und schon ist die Kamera weg. Ob im Ausland auf Reisen oder auf Kultururlaub in der Heimat, Sie erhalten mit der UNIQA Foto-, Film- & Videoversicherung finanziellen Ersatz. So können Sie schon bald wieder schöne Erinnerungen einfangen.

Gut zu wissen

Enthalten ist auch der weltweite Schutz bei Diebstahl oder Beschädigung.

Foto-, Film- & Videoversicherung

Bei diesen Gefahren sind Sie geschützt

Einfacher Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Beraubung sowie Beschädigung versicherter Sachen

Hoher Schutz

Sie können Ihr Equipment bis zu einer Versicherungssumme von 50.000 Euro  versichern.

Versichert sind alle Gegenstände

die in Ihrer Polizze angeführt sind. Das sind z.B. Fotoapparate und Objektive, Ihre Videokamera, Stative etc. Auch Ihr Zubehör ist mitversichert, sofern es in Ihrem Versicherungsvertrag angeführt ist.

Neuwertersatz

Bei Beschädigung und Diebstahl erhalten Sie bis zu 3 Jahre nach dem Kauf den Neuwert ersetzt. Das ist der aktuelle Kaufpreis eines gleichwertigen Geräts.  

Weltweit versichert 

Ihre Foto-, Film- & Videoversicherung ist sowohl im Inland als auch im Ausland gültig. 24 Stunden lang – 7 Tage die Woche!

Markierte Produkthighlights stellen nachhaltige Bausteine dar.

Hier finden Sie unser Produktinformationsblatt Foto-, Film- & Videoversicherung, das Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Produktinformationen gibt. Detailliertere Informationen zu den einzelnen Versicherungsprodukten und übersichtliche Leistungsvergleiche entnehmen Sie bitte unserem Leistungsvergleich. Zur Unterstützung und Beratung bei der Wahl des für Sie richtigen Versicherungsschutzes stehen Ihnen unsere Berater:innen vor Ort gerne zur Verfügung.



Denkspruch Berater

Lassen Sie sich ein individuelles Angebot von unserem Berater zusammenstellen.

Häufige Fragen zur Foto-, Film- und Videoversicherung

Was mache ich, wenn ich meine Ausrüstung oder Teile davon erneuern will? 
Sie können das grundsätzlich jederzeit tun.  Wichtig dabei ist aber, dass die neue Ausrüstung nicht mehr kostet als die alte. Diese wäre sonst zu gering versichert. Im Schadenfall kann das bei der Abrechnung zu Abzügen führen.
Melden Sie neue Teile bitte immer Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin.
Was versteht man unter Verlust der Kamera genau? 
Wenn die Kamera beispielsweise gestohlen wird, versteht man darunter den Verlust. Hingegen, wenn man diese im Schwimmbad liegen lässt, fällt das unter "vergessen". Vergessen ist nicht versichert, der Verlust schon.   
Ist die Kamera auch für berufliche Zwecke versichert?
Eine Unterscheidung zwischen beruflicher und privater Nutzung gibt es nicht.

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