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Zu schnell geklickt? Hier finden Sie Infos zum Rücktrittsrecht Belehrung über das Rücktrittsrecht

Unter den nachstehend beschriebenen Voraussetzungen können Sie vom Vertrag zurücktreten.

§ 8 FernFinG
(1) Sind Sie Verbraucher (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG) und wurde der Vertrag ausschließlich im Wege des Fernabsatzes (zB Internet, E-Mail) abgeschlossen, so können Sie vom Vertrag bis zum Ablauf der in Abs. 2 genannten Frist zurücktreten.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Haben Sie jedoch die Vertragsbedingungen und Vertriebsinformationen erst nach Vertragsabschluss erhalten, so beginnt die Rücktrittsfrist mit dem Erhalt aller dieser Bedingungen und Informationen.
(3) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Wenn Sie den Rücktritt in schriftlicher oder geschriebener Form (insbesondere per E-Mail) oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erklären, ist die Rücktrittsfrist jedenfalls gewahrt, wenn Sie diese Erklärung vor Ablauf der Frist absenden. Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: UNIQA Kundenservice (Tel.: +43 (0) 50677-670, Fax: +43 (0) 50677-676, E-Mail: info@uniqa.at)
(4) Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
(5) Bei einem wirksamen Rücktritt endet der Versicherungsschutz. Wenn Sie dem Beginn der Erfüllung des Vertrags vor Ende der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt haben, erstatten wir Ihnen im Fall eines wirksamen Rücktritts den auf die Zeit nach Zugang der Rücktrittserklärung entfallenden Teil der Prämie. In diesem Fall bleibt uns die Prämie für die Zeit bis zum Rücktritt; pro Tag des Versicherungsschutzes wird 1/365 der Jahresprämie berechnet. Im Fall des Rücktritts haben Sie bereits erhaltene Leistungen oder Gegenstände zu erstatten.
(6) Die Erstattung an Sie hat unverzüglich, spätestens aber 30 Tage ab Erhalt der Rücktrittserklärung zu erfolgen. Die Erstattung durch Sie hat unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab Absendung der Rücktrittserklärung zu erfolgen.
(7) Sollten Sie Ihr Rücktrittsrecht nicht ausüben, bleibt der Vertrag auf die vereinbarte Laufzeit bestehen.

§ 5c VersVG
(1) Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten.
(2) Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Verständigung vom Zustandekommen des Versicherungsvertrages (= Zusendung der Polizze bzw. Versicherungsschein), jedoch nicht, bevor Sie den Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder -änderung und diese Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben.
(3) Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: UNIQA Kundenservice (Tel.: +43 (0) 50677-670, Fax: +43 (0) 50677-676, E-Mail: info@uniqa.at). Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Die Erklärung ist auch wirksam, wenn sie in den Machtbereich Ihres Versicherungsvertreters gelangt.
(4) Mit dem Rücktritt enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungsschutz und Ihre künftigen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag. Hat der Versicherer bereits Deckung gewährt, so gebührt ihm eine der Deckungsdauer entsprechende Prämie. Wenn Sie bereits Prämien an den Versicherer geleistet haben, die über diese Prämie hinausgehen, so hat sie Ihnen der Versicherer ohne Abzüge zurückzuzahlen.
(5) Ihr Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat, nachdem Sie den Versicherungsschein einschließlich dieser Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben.

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