Unter Rente versteht man eine langfristige, monatlich gleichbleibende Zahlung. Bei der Unfallversicherung kann anstelle der einmaligen Kapitalzahlung eine Lebensrente vereinbart werden, die zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards nach einem Unfall und bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit dient.
Die monatliche Rentenzahlung erfolgt so lange, wie der Anspruchsberechtigte lebt.
Sollte die anspruchsberechtigte versicherte Person vor Ablauf der 20 Jahre ableben, wird die Rente bis zur Vollendung der Garantiedauer an die Erben des Versicherten ausbezahlt.