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UNIQA Lexikon


Gewinnbeteiligung

Die Gewinnbeteiligung errechnet sich aus Zins-, Zusatz- und Schlussgewinnanteil:

Der Zinsgewinnanteil ist der Gewinn aus der Überzinsung und wird in Prozent der geschäftsplanmäßig festgelegten Deckungsrückstellung ausgedrückt.

Der Zusatzgewinnanteil errechnet sich aus dem Sterblichkeitsgewinn (weniger Personen sterben, als aufgrund der Sterbetafeln angenommen wurde) und sonstigen Erfolgsquellen (z.B. Einsparungen im Verwaltungsbereich) und wird in Promille der Todesfallsumme gebildet, solange für den Vertrag Prämien bezahlt werden.

Der Schlussgewinnanteil wird tarifabhängig zugewiesen, wenn die vertragsmäßig vorgesehene Prämienzahlungsdauer erfüllt ist und der Vertrag durch Erleben des Versicherungsendes beendet wird. Die ermittelten Gewinnanteile werden 1 x jährlich zugeteilt, verzinslich angesammelt und bei Fälligkeit zur Auszahlung gebracht.