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Lexikon

Betriebsbündelversicherung 

Je nach Art und Größe eines Betriebes sind Sachwerte vorhanden, die unterschiedlichsten Risiken ausgesetzt sind. Je nach Bedeutung dieser Risiken für Ihr Unternehmen sollten Sie diese Risiken  absichern. Die Betriebsbündelversicherung setzt sich meist aus folgenden Bausteinen zusammen:

  • Feuerversicherung
  • Sturmschadenversicherung
  • Einbruchdiebstahlversicherung
  • Leitungswasserversicherung
  • Glasbruchversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Schadenersatzversicherung gegen gesetzlich begründete Haftpflichtforderungen aus betrieblicher Tätigkeit, d.h. sie deckt begründete Haftpflichtforderungen bzw. wehrt unbegründete Haftpflichtforderungen ab.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Versicherung, die im Falle einer Betriebsunterbrechung dem Betriebsinhaber den dadurch entstehenden finanziellen Nachteil ersetzt.

Leitungswasserschadenversicherung

Bei der Leitungswasserschadenversicherung werden jene Schäden ersetzt, die an der versicherten Sache dadurch entstehen, dass Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen austritt.

Transportversicherung

Die Transportversicherung bietet Ersatz für Schäden, die unmittelbar am versicherten Gut bzw. Objekt entstehen. Sie gilt für Güter, die z.B. per Bahn, Auto, Post, Flugzeug oder Schiff befördert werden. 

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