Kfz Zulassung
In mehr als 180 UNIQA Service Centern und GeneralAgenturen!
Die Mitarbeiter von UNIQA sind fachlich bestens ausgebildet und erledigen die An- oder Abmeldung Ihres Kfz schnell und unbürokratisch.
Jedes als "Zulassungsstelle" gekennzeichnete UNIQA ServiceCenter und jede GeneralAgentur führt Ihre Kfz An-bzw. Abmeldung an Ort und Stelle durch.
Wie gewohnt steht Ihnen daneben auch Ihre Beraterin / Ihr Berater weiterhin gerne für die Erledigung der Zulassungsformalitäten zur Verfügung.
Hier finden Sie wichtige Infos zur Kfz An- und Abmeldung
Welche Unterlagen benötigen Sie bei der Anmeldung?
- Nachweis der Identität (z.B.Führerschein)
- Nachweis der örtlichen Zuständigkeit:
- Anfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle bei einer natürlichen Person
- Firmenbuchauszug bzw. Gewerberegisterauszug bei einer juristischen Person - Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag, Benützungsüberlassungserklärung bei einem Leasingfahrzeug)
- Genehmigungsunterlage
- Fahrzeug-Genehmigungsnachweis (Übereinstimmungsbescheinigung, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid) bei der erstmaligen Anmeldung in Österreich:
- Fahrzeug-Genehmigungsdokument (Fahrzeug-Genehmigungsnachweis + Teil 2 der Zulassungsbescheinigung mit Abmeldevermerk) bei einer neuerlichen Anmeldung in Österreich - Versicherungsbestätigung (Eine Versicherungsbestätigung der UNIQA erhalten Sie in der UNIQA Zulassungsstelle.)
- Prüfgutachten nach § 57a KFG (bei einem Gebrauchtfahrzeug)
- Vollmacht (bei einer Anmeldung durch einen Vertreter)
Was kostet ein Standardfall?
Euro 119,80 Gesetzliche Zulassungsgebühr für die Behörde
Euro 18,00 Gestehungskosten für eine Standard-Kennzeichentafelgarnitur
Euro 1,45 Gestehungskosten für eine Begutachtungsplakette
Euro 41,70 Kostenersatz für den zulassenden Versicherer
Euro 1,00 Kosten einer Anfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle
Euro 181,95 Gesamtkosten inkl. MwSt.
Welche Unterlagen benötigen Sie bei der Abmeldung?
- Teil 1 der Zulassungsbescheinigung
- Fahrzeug-Genehmigungsdokument (Fahrzeug-Genehmigungsnachweis + Teil 2 der Zulassungsbescheinigung)
- Kennzeichentafel(n)
- Vollmacht (bei einer Abmeldung durch einen Vertreter)
- Für Abmeldungen fallen keine zusätzlichen Kosten mehr an.
Zulassungsschein im Scheckkartenformat
modern - praktisch - sicher
Fahrzeugbesitzer haben jetzt die Wahl! Statt des bekannten Papier-Zulassungsscheins können Sie auch einen Zulassungsschein im praktischen Scheckkartenformat anfordern.
Die Vorteile des neuen Scheckkartenzulassungsscheins
- Praktisches, handliches Format - genauso groß wie Ihre e-card.
- Platzsparend, weil sechsmal kleiner als der Papier-Zulassungsschein.
- Robust, da aus widerstandsfähigem Material.
- Sicher - hohe Fälschungsicherheit durch spezielle Sicherheitsmerkmale.
Wie kommen Sie zu Ihrem neuen Scheckkartenzulassungsschein?
- Die Beantragung ist wie bisher bei Ihrem Versicherungsbetreuer oder persönlich bei jeder Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes möglich.
- Der Antrag auf einen neuen Zulassungsschein kann im Zuge einer Fahrzeuganmeldung, einer Änderung und auch jederzeit bei laufender Zulassung gestellt werden.
- Der Scheckkartenzulassungsschein ist für einen Aufpreis von 19,80 Euro erhältlich.
Mehr Details finden Sie unter:http://www.scheckkartenzulassungsschein.at/
Alle Infos im Überblick:
Kfz Steuer
Die Höhe der Steuer ist gesetzlich geregelt. ...
