UNIQA Selbständigenvorsorge - Betriebliche Vorsorgekasse
Die "Abfertigung Neu" für UnternehmerInnen mit unserem Partner Valida
Die Selbständigenvorsorge eröffnet allen Selbständigen, freiberuflich Tätigen sowie Land- und Forstwirten den Zugang zur „Abfertigung Neu“. Dadurch haben Sie auch als UnternehmerIn einen Anspruch auf eine Abfertigung, die Sie wahlweise als steuerfreie Zusatzpension verwenden können – bei allen Vorteilen der steuerlichen Absetzbarkeit und der Kapitalgarantie.
Interessant für folgende Personen:
- Selbständige
- Freiberuflich Tätige
- Land- und Forstwirte
Die UNIQA Vorteile:
- Steuerersparnis: durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als Betriebsausgabe
und die steuerfreie Veranlagung - Wahlmöglichkeit: lebenslange steuerfreie Zusatzpension oder Kapitalauszahlung
(steuerbegünstigt mit 6 % Lohnsteuer) - Kapitalgarantie auf alle einbezahlten Beiträge
- Sicherheit: der Anspruch auf Abfertigung kann nicht verloren gehen
- Flexibilität: beim Wechsel von selbständiger auf unselbständige Beschäftigung bleibt die angesparte Abfertigung erhalten
So funktioniert die Selbständigenvorsorge
Von Ihren Einkünften fließen 1,53 % (maximal bis zur Höchstbeitragsgrundlage, z.B. 2011: EUR 58.800,– daher Maximalbetrag 2011: EUR 899,–) über die Sozialversicherung in die Betriebliche Vorsorgekasse, die Valida Plus AG. Ihre Beiträge werden dort steuerfrei veranlagt und bilden die Grundlage für Ihre betriebliche Altersvorsorge. Für Rechtsanwälte und Notare ist die Bemessungsgrundlage unabhängig vom Einkommen die Höchstbeitragsgrundlage.
Steuerersparnis
Sie nutzen die exklusiven Vorteile einer steuerfreien Veranlagung und können die Beiträge gänzlich als Betriebsausgabe absetzen. Bei einem Maximalbeitrag und Steuersatz von 50 % liegt der Steuervorteil 2011 bei EUR 449,50. Sie entscheiden, ob die Auszahlung bei Pensionsantritt als lebenslange steuerfreie Zusatzpension oder als einmalige Barauszahlung mit begünstigter Besteuerung von 6 % erfolgt.
Bei einem Wechsel in die Unselbständigkeit werden die bereits angesparten Beiträge problemlos in die Mitarbeitervorsorge mitgenommen – und umgekehrt. Ein weiterer Vorteil ist die Kapitalgarantie auf alle einbezahlten Beiträge.
Steuerersparnis
Sie nutzen die exklusiven Vorteile einer steuerfreien Veranlagung und können die Beiträge gänzlich als Betriebsausgabe absetzen. Bei einem Maximalbeitrag und Steuersatz von 50 % liegt der Steuervorteil 2011 bei EUR 449,50. Sie entscheiden, ob die Auszahlung bei Pensionsantritt als lebenslange steuerfreie Zusatzpension oder als einmalige Barauszahlung mit begünstigter Besteuerung von 6 % erfolgt.
Bei einem Wechsel in die Unselbständigkeit werden die bereits angesparten Beiträge problemlos in die Mitarbeitervorsorge mitgenommen – und umgekehrt. Ein weiterer Vorteil ist die Kapitalgarantie auf alle einbezahlten Beiträge.
Die Selbständigenvorsorge ist ein Produkt der Valida Plus AG, der betrieblichen Vorsorgekasse von UNIQA.
Die Vorteile der UNIQA Selbständigenvorsorge für Sie als UnternehmerIn
Sie nutzen die exklusiven Vorteile einer steuerfreien Veranlagung und können die Beiträge gänzlich als Betriebsausgabe absetzen.
Die UNIQA Vorteile:
- Steuerersparnis: durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als Betriebsausgabe und die steuerfreie Veranlagung
- Wahlmöglichkeit: lebenslange steuerfreie Zusatzpension oder Kapitalauszahlung (steuerbegünstigt mit 6 % Lohnsteuer)
- Kapitalgarantie auf alle einbezahlten Beiträge
- Sicherheit: der Anspruch auf Abfertigung kann nicht verloren gehen
- Flexibilität: beim Wechsel von selbständiger auf unselbständige Beschäftigung bleibt die angesparte Abfertigung erhalten
Alle Produkte aus dem Bereich Betriebliche Altersvorsorge auf einen Blick:
Abfertigung Alt
Die Liquiditätssicherung für Ihr Unternehmen.Betriebliche Kollektivversicherung
Die garantierte Firmenpension.Betriebliche Vorsorge
Gemeinsam die Zukunft planen.Individuelle Pensionszusage
Die betriebliche Firmenpension.Mitarbeitervorsorge
Die "Abfertigung Neu" für ArbeitnehmerInnen.Selbständigenpension
Sie sind selbständig erwerbstätig. Ihre Geschäfte ...Zukunftsicherung
gem. §3 Abs.1 Z.15 lit.a EStG für Ihre MitarbeiterInnen

