Abfertigungsvorsorge nach dem Altsystem - die Liquiditätssicherung für Ihr Unternehmen
Interessant in folgenden Situationen:
- Liquiditätssicherung
Die UNIQA Vorteile:
- Individuelle und flexible Gestaltung: Ganz nach Ihrem Wunsch können Sie zwischen einer Rückdeckungs- oder Auslagerungsversicherung wählen und auch individuell bestimmen, ob für alle oder bestimmte MitarbeiterInnen.
- Inkludierter Versicherungsschutz für versorgungspflichtige Hinterbliebene: Bei Ableben eines Mitarbeiters haben die gesetzlichen, unterhaltspflichtigen Erben einen Anspruch.
- Kapitalauszahlung mit begünstigtem Steuersatz von 6%
Abfertigungsvorsorge nach dem Altsystem
Arbeitnehmern mit Firmeneintritt vor 1.1.2003 steht aufgrund gesetzlicher Regelungen in vielen Fällen ihres Ausscheidens aus einem Betrieb eine Abfertigung zu.
Abfertigungsvorsorge ist möglich als Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen mit einer Rückdeckungsversicherung oder als Auslagerungsmodell direkt an uns. Für beide Modelle gibt es individuell abgestimmte Produkte nach dem Bedarf Ihres Unternehmens.
Abfertigung nach dem Altsystem
Die UNIQA Vorteile:
- Individuelle und flexible Gestaltung: Ganz nach Ihrem Wunsch können Sie zwischen einer Rückdeckungs- oder Auslagerungsversicherung wählen und auch individuell bestimmen, ob für alle oder bestimmte MitarbeiterInnen.
- Inkludierter Versicherungsschutz für versorgungspflichtige Hinterbliebene: Bei Ableben eines Mitarbeiters haben die gesetzlichen, unterhaltspflichtigen Erben einen Anspruch.
- Kapitalauszahlung mit begünstigtem Steuersatz von 6%
Alle Produkte aus dem Bereich Betriebliche Altersvorsorge auf einen Blick:
Betriebliche Kollektivversicherung
Die garantierte Firmenpension.Betriebliche Vorsorge
Gemeinsam die Zukunft planen.Individuelle Pensionszusage
Die betriebliche Firmenpension.Mitarbeitervorsorge
Die "Abfertigung Neu" für ArbeitnehmerInnen.Selbständigenpension
Sie sind selbständig erwerbstätig. Ihre Geschäfte ...Selbständigenvorsorge
Die "Abfertigung Neu" für UnternehmerInnen.Zukunftsicherung
gem. §3 Abs.1 Z.15 lit.a EStG für Ihre MitarbeiterInnen

